Das Rechtsgebiet Schadenersatz bei Sportunfällen bezieht sich auf die rechtlichen Regelungen, die gelten, wenn eine Person bei der Ausübung einer sportlichen Aktivität wie z.B. im Rahmen einer Trainingsfahrt mit dem Renn- oder Triathlonrad) verletzt wird und daraufhin einen Schaden erleidet.
Im Rahmen des zivilrechtlichen Schadenersatzrechts hat die verletzte Person bei Fremdverschulden grundsätzlich einen Anspruch auf Ersatz des durch den Unfall entstandenen Schadens. Hierzu gehört zum Beispiel der Ersatz von Arztkosten, Behandlungskosten, Verdienstausfall oder Schmerzengeld. Die Höhe des Schadenersatzes richtet sich nach dem tatsächlich entstandenen Schaden und kann unter anderem durch ein Gutachten eines Sachverständigen ermittelt werden.