Erfolgsgeschichten
Freispruch
In einem Strafverfahren vor dem Bezirksgericht wurde meinem Mandanten Sachbeschädigung zur Last gelegt. Ausgangspunkt des Vorwurfs war ein Vorfall im Straßenverkehr, bei dem unser Mandant jedoch selbst Opfer einer massiven Nötigung durch einen Autofahrer geworden war. Durch eine sorgfältige Analyse des tatsächlichen Geschehens, die konsequente rechtliche Aufarbeitung der vorangegangenen Nötigung sowie eine klare und strukturierte Verteidigungsstrategie konnte im Verfahren aufgezeigt werden, dass unserem Mandanten kein strafbares Verhalten anzulasten war. Vielmehr wurde deutlich, dass er zu Unrecht beschuldigt worden war. Das Gericht folgte dieser Argumentation und sprach unseren Mandanten vollumfänglich frei.
Voller Schadenersatz nach Verkehrsunfall Auto vs. Rennrad im Kreisverkehr
Ein ambitionierter Hobby-Rennradfahrer wurde in einem Kreisverkehr von einem Kraftfahrzeug erfasst und schwer verletzt. Die Lenkerin missachtete den Vorrang des Radfahrers; das Alleinverschulden der Lenkerin war unstrittig. Streit bestand jedoch über die Höhe des Schadenersatzes. Die Haftpflichtversicherung wollte nur einen Bruchteil des zustehenden Schmerzensgeld leisten, weshalb Klage eingebracht wurde. Im Zivilverfahren konnte der volle Anspruch erfolgreich durchgesetzt werden. Der Fall zeigt, dass auch bei klarer Haftung eine gerichtliche Durchsetzung notwendig sein kann, um eine faire und vollständige Entschädigung zu erhalten.
Voller Schadenersatz nach schwerem Rennradunfall
Ein leidenschaftlicher Hobby-Triathlet erlitt bei einer Trainingsfahrt mit dem Rennrad einen schweren Sturz, nachdem ein Autofahrer rücksichtslos in seine Fahrlinie geraten war. Die Verletzungen waren erheblich und hatten nicht nur gesundheitliche, sondern auch massive berufliche und private Folgen für den Mandanten. Zusätzlich zur physischen Belastung sah sich der Rennradfahrer mit dem Vorwurf konfrontiert, den Unfall selbst verschuldet zu haben. Der Unfalllenker bestritt jede Verantwortung und versuchte, die Schuld vollständig auf den Radfahrer abzuwälzen. Im gerichtlichen Verfahren wurde durch ein umfassendes verkehrstechnisches Sachverständigengutachten der tatsächliche Unfallhergang aufgeklärt. Dabei stellte sich eindeutig heraus, dass das Alleinverschulden beim Lenker des Kraftfahrzeugs lag. Das Gericht folgte dieser klaren Beweislage und sprach dem Rennradfahrer den vollen Schadenersatz zu – einschließlich der Ansprüche aus Schmerzensgeld, Verdienstentgang und weiteren unfallbedingten Schäden. Dieser Fall zeigt, wie wichtig eine entschlossene rechtliche Vertretung ist, wenn Unfallopfer zu Unrecht mit Schuldzuweisungen konfrontiert werden. Durch eine engagierte Prozessführung und fundierte Beweisarbeit konnte hier Gerechtigkeit hergestellt werden.
Freispruch nach falscher Beschuldigung wegen Körperverletzung
Ein junger Mann wurde beim abendlichen Ausgehen in der Wiener Innenstadt von mehreren ihm unbekannten Personen körperlich attackiert und dabei verletzt. Als er versuchte, die Angreifer abzuwehren, kam es zu einer weiteren Eskalation der Situation. In weiterer Folge behaupteten die beteiligten Personen gegenüber der Polizei plötzlich, nicht sie, sondern der Mandant habe den Angriff ausgeführt. Gegen ihn wurde daraufhin ein Strafverfahren eingeleitet. Der Mandant wandte sich frühzeitig an die Rechtsanwältin, die ihn bereits zur polizeilichen Einvernahme als Beschuldigter begleitete und seine Rechte von Beginn an konsequent wahrnahm. Durch eine gezielte Vorbereitung und eine klare rechtliche Positionierung konnte in der Hauptverhandlung klargestellt werden, dass der Mandant nicht Täter, sondern Opfer des Vorfalls war. Das Gericht sprach den Mandanten vollumfänglich frei. Der Fall verdeutlicht, wie schnell Opfer von Gewalt selbst zu Beschuldigten werden können – und wie entscheidend eine frühzeitige und engagierte strafrechtliche Vertretung ist, um Fehlentwicklungen im Verfahren zu verhindern und zu einem gerechten Ergebnis zu gelangen.
Diversion (= Einstellung des Strafverfahrens in diesem Fall nach Zahlung einer Geldbuße)
Vor dem Landesgericht für Strafsachen Wien wurde gegen zwei junge Erwachsene ein Strafverfahren wegen des Vergehens der Erpressung geführt. Ihnen wurde vorgeworfen, die Rückzahlung einer Geldschuld durch die Androhung der Verbreitung eines intimen Videos erzwingen zu wollen. Aufgrund dieser rechtlichen Einordnung drohten erhebliche strafrechtliche Konsequenzen. Beide Mandanten galten als junge Erwachsene im Sinne des österreichischen Strafgesetzbuches, was eine besonders sorgfältige Verteidigung erforderte. Im Zuge der rechtlichen Vertretung konnte der Sachverhalt in den entscheidenden Punkten richtiggestellt werden. Es zeigte sich, dass wesentliche Tatbestandsmerkmale der Erpressung nicht vorlagen, sodass eine Neubewertung und die Herabsetzung auf den Tatbestand der Nötigung erreicht werden konnte. In weiterer Folge stellte das Gericht das Verfahren im Wege der Diversion gegen Zahlung einer Geldbuße ein. Der Fall verdeutlicht die Bedeutung einer präzisen strafrechtlichen Einordnung und engagierten Verteidigung, insbesondere bei jungen Erwachsenen.
Rasche Enthaftung aus der Untersuchungshaft und Bewährung statt Haft
Über einen Mandanten wurde wegen des Verdachts der Beteiligung am Suchtgifthandel Untersuchungshaft verhängt. Die Situation stellte für den Betroffenen eine erhebliche persönliche und berufliche Belastung dar. Im Rahmen der umgehenden rechtlichen Vertretung konnte aufgezeigt werden, dass die dem Mandanten angelastete Beteiligungshandlung tatsächlich erstmalig und äußerst geringfügig war. Zudem verfügte er über stabile berufliche und familiäre Verhältnisse, sodass weder Flucht- noch Tatbegehungsgefahr vorlagen. Auf dieser Grundlage gelang es, bereits nach 14 Tagen die Enthaftung zu erreichen. Der Mandant konnte das weitere Strafverfahren auf freiem Fuß abwarten. Im anschließenden Hauptverfahren wurde eine bedingt nachgesehene Freiheitsstrafe ausgesprochen – eine Rückkehr in die Haft war somit nicht erforderlich. Der Fall zeigt, wie entscheidend eine rasche und fundierte Verteidigung insbesondere in Haftfällen ist, um unverhältnismäßige Eingriffe in die persönliche Freiheit zu vermeiden und eine nachhaltige Lösung zu erzielen.